Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tanzschule Pasito – ein Angebot der O2 Events & Entertainment GmbH

Stand: 15. April 2026


1. Anbieterin und Geltungsbereich

Die Tanzschule Pasito ist ein Angebot der O2 Events & Entertainment GmbH mit Sitz in Herznach-Ueken, Schweiz. Der Unterricht findet an der Winznauerstrasse 101, 4632 Trimbach, statt.

Sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der Tanzschule Pasito werden mit der O2 Events & Entertainment GmbH mit Sitz in Herznach-Ueken (nachfolgend „Pasito“) abgeschlossen.

Diese AGB regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Pasito und den Teilnehmenden.

Mit der Teilnahme am Kurs gelten diese AGB als akzeptiert.

Schriftliche Mitteilungen im Sinne dieser AGB sind per E-Mail an tanzen@pasito-tanzschule.ch zu richten.


2. Vertragsabschluss

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular oder über die von Pasito angebotenen Anmeldewege.

Mit dem Absenden der Anmeldung erklärt die anmeldende Person (nachfolgend „Vertragspartnerin“) ihre verbindliche Anmeldung und verpflichtet sich zur Zahlung der entsprechenden Kurs- bzw. Mitgliedsgebühr.

Die Durchführung des Kurses bleibt vorbehalten. Pasito informiert in der Regel spätestens 3 Kalendertage vor Kursbeginn, ob der betreffende Kurs wie vorgesehen durchgeführt wird. Die automatische Bestätigung über den Erhalt der Anmeldung gilt nicht als Bestätigung der Durchführung des Kurses.

Pasito behält sich vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, erheblichem Rollenungleichgewicht oder aus organisatorischen Gründen bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen, zu verschieben oder mit anderen Kursen zusammenzulegen. Die Bestätigung der Durchführung eines Kurses erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die für eine wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Durchführung erforderliche Teilnehmerzahl bis zum Kursbeginn bestehen bleibt.

2.2 Vertragspartnerin und Begleitperson

Meldet eine Person sich selbst und eine Begleitperson an, gilt ausschliesslich die anmeldende Person als Vertragspartnerin; sie haftet für sämtliche Gebühren.

Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, die Begleitperson vor Kursbeginn über den Inhalt dieser AGB zu informieren.

Ein Wechsel der Begleitperson ist jederzeit möglich, sofern Pasito vorgängig die vollständigen personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Adresse, E-Mailadresse) der neuen Person erhält und diese die Anforderungen an das Kurslevel erfüllt.

Ist eine Begleitperson minderjährig, ist zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

2.3 Teilnahme an Paarkursen

Alle Angebote können für Einzelpersonen oder für Paare gebucht werden.

Pasito bemüht sich, bei Einzelanmeldungen eine geeignete Tanzpartnerin oder einen geeigneten Tanzpartner zu organisieren oder nach Möglichkeit eine andere geeignete Lösung (z.B. Wechsel auf einen anderen Kurstag desselben Niveaus) zu finden.

Ein Anspruch auf Zuteilung einer Partnerperson oder auf Teilnahme an einem bestimmten Kurstag besteht nicht.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

2.4 Teilnahme an Solokursen

Alle Angebote können für Einzelpersonen oder für Paare gebucht werden.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.


3. Zahlungsmodelle

Pasito bietet unterschiedliche Kurs- und Zahlungsmodelle an:

  • Kursbuchung (Kurs mit festgelegter Dauer, Einmalzahlung)
  • Pasito Camino Pass Solo und Duo (Mitgliedschaft mit Monatszahlung)
  • Privatlektion (Einzellektion)
  • Probelektionen
  • Workshops

Die Preise werden in den jeweiligen Kursausschreibungen angegeben. Verbindlich sind jedoch die auf der Website von Pasito veröffentlichten Preise (https://pasito-tanzschule.ch/preise/). Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Darstellungsfehler in Kursausschreibungen begründen keinen Anspruch.

3.1 Kursbuchung

Die Kursbuchung betrifft einen konkret gebuchten Kurs mit definierter Dauer. Diese Dauer ist dem jeweiligen Kurs zu entnehmen.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr für den gebuchten Kurs.

Die Kursgebühr ist am ersten Kurstag fällig.

3.2 Pasito Camino Pass (Mitgliedschaft)

3.2.1 Allgemeines

Der Pasito Camino Pass ist eine persönliche, nicht übertragbare Mitgliedschaft mit monatlicher Abrechnung und automatischer Verlängerung gemäss Ziffer 3.2.4.

Ein Pass berechtigt grundsätzlich nur zur Teilnahme an Kursen innerhalb der gebuchten Tanzkategorie gemäss Ziffer 3.2.2.

Jeder Pass stellt ein eigenständiges Vertragsverhältnis dar. Laufzeiten, Kündigungen, Fälligkeiten und Anpassungen gelten jeweils für jeden Pass separat.

Es wird zwischen dem Pasito Camino Pass Solo (eine angemeldete Person) und dem Pasito Camino Pass Duo (Paaranmeldung) unterschieden.

Im Rahmen des Pasito Camino Pass gilt gleichermassen für Kurse mit festgelegter Anzahl Lektionen (z.B. 8-Lektionen-Kurse) und fortlaufenden Kursformaten ohne fest definierte Lektionenanzahl (z.B. Clubs) unterschieden. Die jeweilige Kursform ist der Kursausschreibung zu entnehmen. Für Kurse mit festgelegter Anzahl Lektionen gelten die jeweils publizierten verbindlichen Einstiegsdaten. Ein späterer Einstieg kann von Pasito im Einzelfall nach eigenem Ermessen bewilligt werden.

Der Abschluss eines Pasito Camino Pass ist nur für volljährige Personen (ab 18 Jahren) möglich.

Minderjährige können als Begleitperson im Rahmen eines Pasito Camino Pass Duo teilnehmen, sofern die gesetzliche Vertretung der Teilnahme schriftlich zustimmt. Vertragspartnerin bleibt in jedem Fall die volljährige Person. Für minderjährige Teilnehmende als alleinige Vertragspartnerinnen steht ausschliesslich die Kursbuchung zur Verfügung.

3.2.2 Tanzkategorie

Als Tanzkategorie gelten die von Pasito definierten Tanzstile bzw. Kursbereiche (z.B. Salsa, Bachata, SBK, Latin Mix oder andere auf der Website publizierte Kategorien).

Die Zuordnung eines Kurses zu einer Tanzkategorie erfolgt ausschliesslich durch Pasito. Kurse mit unterschiedlichen Stilrichtungen oder technischen Ausrichtungen desselben Tanzes (z.B. Salsa Cubana und Salsa On1) werden von Pasito als eigene Tanzkategorien geführt.

Die jeweils bestehenden Tanzkategorien sowie die Zuordnung einzelner Kurse zu einer Tanzkategorie werden auf der Website von Pasito publiziert (https://pasito-tanzschule.ch/tanzkategorien/) und können im Rahmen der Weiterentwicklung des Kursprogramms jederzeit angepasst werden.

3.2.3 Leistungsumfang

Der jeweilige Pasito Camino Pass berechtigt insbesondere:

  • zur Teilnahme am gewählten Kurs innerhalb der entsprechenden Tanzkategorie
  • zur kostenlosen zusätzlichen Teilnahme an der identischen Kursstufe derselben Tanzkategorie an einem anderen Kurstag oder zu einer anderen Kurszeit (sofern Angebot und Platz vorhanden und auf vorherige Anmeldung)
  • zum kostenlosen Besuch sämtlicher tieferer Kursstufen innerhalb derselben Tanzkategorie (sofern Angebot und Platz vorhanden und auf vorherige Anmeldung)
  • zu weiteren auf der Website publizierten Mitgliedschaftsvorteilen

Bestehen mehrere aktive Pasito Camino Pässe gleichzeitig, kann Pasito für den zweiten oder jeden weiteren gleichzeitig aktiven Pass eine Vergünstigung gewähren. Die Vergünstigung gilt nur, solange mehrere Pässe gleichzeitig aktiv geführt werden; endet einer der Pässe, entfällt eine allfällige Vergünstigung ab dem Folgemonat automatisch. Ein Anspruch auf eine bestimmte Rabattstruktur besteht nicht. Die jeweils geltenden Konditionen werden auf der Website publiziert.

Die kostenlose zusätzliche Teilnahme an derselben Kursstufe an einem anderen Kurstag oder zu einer anderen Kurszeit gemäss dieser Ziffer gilt als zusätzliche Teilnahme und stellt keinen Wechsel des gebuchten Kurstages dar. Der ursprünglich gebuchte Kurstag bleibt massgeblich, solange nicht eine Vertragsänderung gemäss Ziffer 6.2.2 erfolgt ist.

3.2.4 Laufzeit

Der Vertrag über den jeweiligen Pasito Camino Pass beginnt mit dem ersten Kurstag der entsprechenden Tanzkategorie.

Die Mitgliedschaft gilt jeweils für einen Monat ab dem gewählten Startdatum (erster Kurstag) des jeweiligen Passes und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat (z.B. Start am 5. Mai → erster Mitgliedschaftsmonat 5. Mai bis 4. Juni → nächster Mitgliedschaftsmonat 5. Juni bis 4. Juli usw.).

Die Abrechnung erfolgt pro Pass separat entsprechend dem individuellen Startdatum der Mitgliedschaft.

Die Monatsgebühr ist erstmals am ersten Kurstag und danach jeweils auf Beginn des neuen Mitgliedschaftsmonats fällig.

Bei Einrichtung eines Dauerauftrags kann Pasito einen monatlichen Rabatt gewähren. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht oder wird der Dauerauftrag widerrufen oder nicht ausgeführt, entfällt der Rabatt für den betreffenden Abrechnungsmonat.

Die Mindestlaufzeit des individuellen Passes beträgt zwei Monate.

Die erste ordentliche Kündigung ist frühestens auf das Ende des zweiten Monats des entsprechenden Passes möglich.

3.3 Privatlektionen

Privatlektionen gelten als Einzelbuchungen mit individuell vereinbartem Termin.

Die Gebühr für Privatlektionen ist vor der Durchführung der Lektion zu begleichen. Bei mehreren vereinbarten Terminen kann die Gebühr jeweils pro Lektion beglichen werden. Davon ausgenommen sind Aktionspakete, die mit einer entsprechenden Vergünstigung verbunden sind. Diese sind bei der ersten Lektion vollständig zu begleichen.

3.3.1 Absagen

Eine Absage ist bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos möglich.

Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr geschuldet.

3.3.2 Vergünstigungen

Für Privatlektionen gelten grundsätzlich keine Vergünstigungen oder Rabatte, sofern diese nicht ausdrücklich für Privatlektionen vorgesehen sind. Insbesondere finden Mitgliedschaftsvorteile oder Preisvergünstigungen im Rahmen des Pasito Camino Pass keine Anwendung.

3.4 Probelektionen

Probelektionen ermöglichen die einmalige Teilnahme an einer regulären Lektion einer Tanzkategorie zum Kennenlernen des Angebots.

Die Teilnahme an einer Probelektion ist nur nach vorgängiger Anmeldung (z.B. per E-Mail oder telefonisch) und nur bei verfügbaren freien Plätzen möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kurstag, auf Zuteilung einer Partnerperson oder auf spätere Teilnahmegarantie.

Probelektionen sind pro Person und Tanzkategorie auf eine Lektion beschränkt.

Eine Probelektion begründet weder eine Kursbuchung noch eine Mitgliedschaft.

Entscheidet sich die teilnehmende Person für die Fortführung des betreffenden Kurses, gilt der Kurs – unabhängig vom gewählten Zahlungsmodell – als ab der Probelektion gebucht. Erfolgt der Einstieg zum regulären Kursbeginn, ist die gesamte Kursgebühr für die publizierte Kursdauer geschuldet. Erfolgt der Einstieg in einen bereits laufenden Kurs, ist die Kursgebühr ab der Probelektion anteilig nach den verbleibenden Lektionen geschuldet. Wird ein Pasito Camino Pass abgeschlossen, beginnt dessen Laufzeit ebenfalls ab der Probelektion. In beiden Fällen wird die Probelektion als reguläre, kostenpflichtige Lektion des gebuchten Kurses angerechnet.

Erfolgt keine Anmeldung bis spätestens zum Beginn der zweiten Lektion, entfällt die Möglichkeit zur Fortführung im Rahmen dieses Kurses; eine spätere Teilnahme ist nur bei erneuter Anmeldung und Verfügbarkeit freier Plätze möglich.

3.5 Workshops und besondere Schnupperformate

Pasito kann unabhängig von regulären Kursen eigenständige Schnupperformate, Workshops oder Einführungsveranstaltungen anbieten. Diese Formate stellen eigenständige Einzelveranstaltungen dar und unterstehen primär den in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlichten Bedingungen.

Workshops und besondere Schnupperformate können kostenpflichtig oder kostenlos angeboten werden. Die jeweils geltenden Preise, Dauer sowie Teilnahmebedingungen werden in der Ausschreibung publiziert.

Je nach Format kann eine vorgängige Anmeldung erforderlich sein oder eine Teilnahme ohne Anmeldung erfolgen; massgeblich sind jeweils die Angaben in der entsprechenden Ausschreibung. Ist eine Anmeldung erforderlich, ist diese verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr für das gebuchten Format. Diese Gebühr ist vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Die Teilnahme an einem Workshop oder besonderen Schnupperformat begründet keinen Anspruch auf Leistungen oder Vorteile, die ausschliesslich mit einer Kursbuchung oder einem Pasito Camino Pass verbunden sind (Teilnahme an regulären Kurslektionen oder Mitgliedschaftsvorteile). Für Workshops besteht insbesondere kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung bei Nichtteilnahme.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB – insbesondere zu Hausordnung und Verhalten, Haftung, Datenschutz, Bild- und Tonaufnahmen sowie höherer Gewalt – sinngemäss auch für diese Veranstaltungen.


4. Ferien, Unterbrüche und Nichtteilnahme

4.1 Ferienzeiten

Die von Pasito definierten Ferienzeiten werden auf der Website publiziert. Während diesen Zeiten finden keine regulären Kurse statt.

4.2 Regelungen für die Kursbuchung

4.2.1 Ferien

Während publizierter Ferienzeiten finden keine regulären wöchentlichen Einzelkurs-Lektionen statt. Davon unberührt bleiben separat ausgeschriebene Intensivkurse welche als eigenständige Kursbuchungen gelten.

Die publizierten Ferienzeiten sind bei der Kursplanung berücksichtigt. Wird ein regulärer wöchentlicher Kurs aus organisatorischen Gründen verschoben, kann sich dessen Enddatum entsprechend nach hinten verschieben, insbesondere auch über Ferienzeiten hinaus. Sofern der Gesamtumfang des Kurses gewahrt bleibt, begründet eine solche Verschiebung keinen Anspruch auf Rückerstattung.

4.2.2 Krankheit und Urlaub

Bei Krankheit, persönlichen Verhinderungsgründen oder bei Nichtteilnahme an einzelnen Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Auch bei längerer Krankheit oder Unfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

Findet derselbe Kurs (gleiche Kursbezeichnung und gleiches Niveau) zu einem anderen Zeitpunkt oder an einem anderen Tag statt, können versäumte Lektionen ohne zusätzliche Kosten besucht werden (sofern Platz vorhanden und auf vorgängige Anmeldung). Die Ersatzteilnahme muss innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Lektion des betreffenden Kurses erfolgen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Ersatzlektion.

4.3 Regelungen für den Pasito Camino Pass

4.3.1 Ferien

Der Pasito Camino Pass wird für die Dauer der publizierten Ferien automatisch unterbrochen und verlängert sich um die entsprechende Zeitspanne. Die nächste Fälligkeit sowie Kündigungsfristen verschieben sich entsprechend.

Die Mitgliedschaft gilt während dieser Zeit als aktiv, sodass Mitgliedschaftsvorteile weiterhin beansprucht werden können.

4.3.2 Krankheit

Bei Krankheit können versäumte Lektionen grundsätzlich nachgeholt werden; im Rahmen eines aktiven Pasito Camino Pass ist dies bereits im Leistungsumfang gemäss Ziffer 3.2.3 enthalten.

Ist der betreffende Pasito Camino Pass zum Zeitpunkt der Krankheit bereits ordentlich gekündigt, kann eine Ersatzlektion innerhalb von sechs Monaten seit dem letzten Gültigkeitstag des Passes nachgeholt werden (sofern Angebot und Platz vorhanden und auf vorgängige Anmeldung).

Eine ausserordentliche Kündigung bei längerer Krankheit richtet sich nach Ziffer 6.4.4.

4.3.3 Urlaub

Ein einmaliger Unterbruch von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr kann mit mindestens einem Monat Vorankündigung beantragt werden.

4.4 Nichtteilnahme

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kurs- oder Monatsgebühren bei Nichtteilnahme an einzelnen Lektionen.


5. Kursorganisation

5.1 Programmgestaltung und Kursangebot

Pasito bestimmt das Kurs- und Stufenprogramm sowie dessen Weiterentwicklung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung organisatorischer und wirtschaftlicher Faktoren.

Es besteht keine Garantie für die Durchführung identischer, fortlaufender oder tieferer Kursstufen.

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für organisatorische Änderungen vor Kursbeginn als auch für Anpassungen während eines laufenden Kurses.

5.2 Organisatorische Anpassungen und Einstellung von Kursen

Pasito behält sich vor, Kurse aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen anzupassen oder einzustellen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Absage von Kursen bei geringer Nachfrage oder ungenügender Teilnehmerzahl
  • Verschiebung von Kursen
  • Zusammenlegung mit anderen Kursen
  • Anpassung von Kurszeiten
  • Wechsel der Kursleitung
  • Einsatz von Ersatzlehrpersonen

Kann ein Kurs oder eine Kursstufe aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen – insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl oder erheblichem Rollenungleichgewicht – nicht sinnvoll durchgeführt oder weitergeführt werden, ist Pasito berechtigt, den betreffenden Kurs einzustellen.

Die Einstellung wird der betroffenen Vertragspartnerin schriftlich mitgeteilt und wird auf den von Pasito festgelegten Termin wirksam.

5.3 Ersatzangebote und Folgen für Teilnehmende

Sofern möglich, prüft Pasito vorgängig eine Zusammenlegung oder ein zumutbares Ersatzangebot innerhalb derselben Tanzkategorie. Die Zumutbarkeit bezieht sich dabei auf die inhaltliche und niveaubezogene Vergleichbarkeit des Kurses; insbesondere kann eine Teilnahme an einer höheren oder tieferen Kursstufe als zumutbar gelten, sofern dies fachlich vertretbar ist.

Ist ein solches Ersatzangebot nicht möglich, endet die Teilnahme am betreffenden Kurs auf den Zeitpunkt der Einstellung. Bei Teilnahme im Rahmen einer Kursbuchung gilt der Kurs damit als vorzeitig beendet. Bei Teilnahme im Rahmen eines Pasito Camino Pass endet der betreffende Pass hinsichtlich der betroffenen Tanzkategorie auf denselben Zeitpunkt.

Bereits bezahlte Gebühren für Zeiträume nach dem Einstellungstermin werden anteilig nach Kalendertagen gutgeschrieben oder zurückerstattet. Wird ein Kurs vor Beginn abgesagt, werden bereits bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch an einen anderen Kurs angerechnet.

Wird ein zumutbares Ersatzangebot unterbreitet und von der Vertragspartnerin aus persönlichen oder anderweitigen Gründen nicht angenommen, steht ihr ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 6.4.1 auf den Zeitpunkt der Einstellung zu.

5.4 Ausfall einzelner Lektionen

Fällt eine Lektion aus Gründen aus, die im Verantwortungsbereich von Pasito liegen, wird die Mitgliedschaft oder Kursdauer um die entsprechende Dauer des Ausfalls verlängert. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

Verschiebungen von Kursbeginn oder Lektionen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern der Gesamtumfang des Kurses gewahrt bleibt.


6. Rücktritt, Kündigung und Vertragsänderungen

6.1 Rücktritt vor Beginn

6.1.1 Kursbuchung

  • Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenlos
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
  • Weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: volle Kursgebühr

6.1.2 Pasito Camino Pass

Ein Rücktritt vom Pasito Camino Pass vor Beginn des ersten Mitgliedschaftsmonats ist wie folgt möglich:

  • Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenlos
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: eine Monatsgebühr
  • Erfolgt der Rücktritt ab dem 6. Kalendertag vor Kursbeginn, wird er als ordentliche Kündigung behandelt. In diesem Fall sind die ersten beiden Monatsgebühren gemäss der Mindestlaufzeit (Ziffer 3.2.4) geschuldet.

6.2 Vertragsänderungen

6.2.1 Preis- und Leistungsanpassungen

Pasito behält sich vor, Preise sowie Mitgliedschaftsvorteile mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen anzupassen.

Bestehende Mitglieder werden per E-Mail informiert.

Preis- und Leistungsanpassungen gelten nicht für bereits vollständig bezahlte Kursbuchungen.

Im Falle einer Preisanpassung steht der Vertragspartnerin ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (z.B. per E-Mail) und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen seit Mitteilung der Anpassung bei Pasito eingehen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, gelten die Anpassungen als akzeptiert.

Zeitlich begrenzte Aktionen oder Einführungsangebote (z.B. reduzierte Preise für einen bestimmten Zeitraum) gelten ausschliesslich für den jeweils kommunizierten Zeitraum und begründen keinen Anspruch auf eine dauerhafte Fortführung solcher Konditionen. Sie gelten nur für den jeweils kommunizierten Aktionszeitraum und enden danach ohne weitere Ankündigung.

6.2.2 Vertragsänderungen mit Kündigungsfolge

Als Vertragsänderungen gelten insbesondere:

  • Wechsel von Pasito Camino Pass Duo auf Pasito Camino Pass Solo
  • Kündigung durch die Vertragspartnerin und Fortführung durch die Begleitperson allein oder mit einer anderen Person
  • Wechsel der Kurszeit oder des Kurstages innerhalb derselben Tanzkategorie
  • Wechsel der Tanzkategorie

Der bestehende Pass ist im Falle einer Vertragsänderung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden; für die Fortführung ist ein Neuabschluss erforderlich.

Auf schriftlichen Antrag der Vertragspartnerin kann Pasito nach eigenem Ermessen eine verkürzte Kündigungsfrist bewilligen, insbesondere wenn dadurch die wirtschaftliche oder organisatorische Durchführung des bestehenden Kurses nicht gefährdet wird.

Der Wechsel vom Pasito Camino Pass Solo auf den Pasito Camino Pass Duo ist jederzeit möglich, sofern die Begleitperson die erforderliche Tanzerfahrung mitbringt. In diesem Fall endet der bestehende Solo-Pass auf den vereinbarten Wechseltermin; ein allfälliges anteiliges Guthaben wird nach Kalendertagen berechnet und auf den neuen Duo-Pass angerechnet.

6.3 Ordentliche Kündigung

6.3.1 Kündigung des Pasito Camino Passes

Die Kündigung des Pasito Camino Passes muss schriftlich bis spätestens am letzten Tag des laufenden Mitgliedschaftsmonats des betreffenden Passes erfolgen und wirkt auf Ende des Folgemonats.

Später eingehende Kündigungen wirken auf Ende des darauffolgenden Monats.

6.4 Ausserordentliche Kündigung

6.4.1 Bei Zusammenlegung von Kursen

Werden Kurse zusammengelegt und ändern sich dadurch der Kurstag oder die Kurszeit um mehr als 60 Minuten, steht der Vertragspartnerin ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Änderung zu.

6.4.2 Bei Zahlungsverzug

Gerät eine teilnehmende Person in Zahlungsverzug, ist Pasito berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 20.00 zu erheben und die Teilnahme an Kursen oder Veranstaltungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu verweigern. Während dieser Sperre können keine Mitgliedschaftsvorteile oder Vergünstigungen – insbesondere im Rahmen eines Pasito Camino Pass – beansprucht werden.

Bleibt die Zahlung trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist aus, ist Pasito berechtigt, den betreffenden Vertrag fristlos zu kündigen.

Im Falle einer fristlosen Kündigung infolge schuldhaften Zahlungsverzugs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits fälliger oder bereits gezahlter Gebühren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Pasito bleiben vorbehalten.

6.4.3 Bei Verstoss gegen AGB oder Hausordnung

Bei schwerem oder wiederholtem schuldhaftem Verstoss gegen diese AGB, insbesondere gegen die Hausordnung, ist Pasito berechtigt, den Vertrag fristlos zu beenden.

Ein schwerer Verstoss liegt insbesondere vor, wenn eine in Ziffer 8 aufgeführte Verhaltensweise die Sicherheit, Würde oder das Wohlbefinden anderer Teilnehmender konkret beeinträchtigt oder gefährdet oder wenn eine teilnehmende Person trotz Verwarnung weiterhin gegen die Verhaltensregeln verstösst. Die Beurteilung der Schwere erfolgt nach pflichtgemässem Ermessen von Pasito unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Im Falle einer fristlosen Vertragsbeendigung infolge schuldhaften Verhaltens besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

6.4.4 Bei längerer Krankheit (nur Pasito Camino Pass)

Bei nachgewiesener, ununterbrochener Krankheit oder Unfall von mehr als vier Wochen (28 Tage) kann die Vertragspartnerin den betreffenden Pasito Camino Pass ausserordentlich auf das Ende des laufenden Mitgliedschaftsmonats kündigen.

Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Arztzeugnisses.

Massgebend für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang des Arztzeugnisses bei Pasito. Die Kündigung wirkt nicht rückwirkend.

Bereits bezahlte Monatsgebühren werden nicht zurückerstattet. Die Möglichkeit zur Nachholung versäumter Lektionen gemäss Ziffer 4.3.2 bleibt vorbehalten.


7. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Pasito kann der Unterricht vorübergehend ausgesetzt, verschoben oder in anderer Form angeboten werden.

Ist eine Durchführung vorübergehend nicht möglich, wird die Mitgliedschaft für die Dauer der Unterbrechung pausiert und entsprechend verlängert.

Ist eine Durchführung dauerhaft nicht möglich, endet der betroffene Vertrag ohne Anspruch auf weitergehende Entschädigung; bereits bezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig gutgeschrieben oder zurückerstattet.


8. Hausordnung und Verhalten

Pasito steht ausdrücklich für Inklusion, Vielfalt und eine offene Kultur. Alle Personen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Identität, Religion oder Weltanschauung – sind willkommen.

Respektvolles Verhalten ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Nicht toleriert werden insbesondere:

  • körperliche Übergriffe, sexuelle Belästigung oder körperliche Annäherungen ausserhalb des tanzüblichen Rahmens, insbesondere absichtliche intime Berührungen und die Missachtung klar kommunizierter persönlicher Grenzen
  • diskriminierende, rassistische, sexistische, homophobe oder transphobe Aussagen oder Handlungen
  • Drohungen oder einschüchterndes Verhalten
  • wiederholte oder erhebliche Störungen des Unterrichts
  • vorsätzliche Sachbeschädigung
  • Gefährdung der Sicherheit anderer Personen durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten
  • das Nichtbefolgen von Weisungen und Anordnungen der Kursleitung

Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder reaktions- bzw. bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten ist nicht gestattet.

Je nach Schwere des Verstosses kann Pasito zusätzlich eine Verwarnung aussprechen oder einen befristeten Ausschluss von der Teilnahme an Kursen oder Veranstaltungen anordnen.

Pasito behält sich zudem vor, künftige Anmeldungen oder Anfragen der ausgeschlossenen Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Pasito ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstössen gegen diese Regeln auch unmittelbar von der laufenden Lektion oder Veranstaltung auszuschliessen. Weitergehende Massnahmen, insbesondere eine fristlose Vertragsbeendigung gemäss Ziffer 6.4.3, bleiben vorbehalten.


9. Haftung

Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Pasito für sämtliche Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Insbesondere übernimmt Pasito keine Haftung für:

  • Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht oder durch Interaktionen mit anderen Teilnehmenden entstehen
  • Schäden, die durch andere Teilnehmende verursacht werden
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
  • Schäden und Verletzungen infolge unsachgemässer oder eigenmächtiger Ausführung von Figuren, Bewegungen oder Kombinationen, die nicht den Instruktionen der Kursleitung entsprechen
  • Schäden und Verletzungen, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder reaktions- bzw. bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten entstehen

Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich zur Teilnahme geeignet zu sein. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaften oder sonstige relevante Umstände sind vor Beginn des Unterrichts schriftlich an Pasito sowie an die Kursleitung mitzuteilen.

Teilnehmende haften für von ihnen verursachte Schäden.

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.


10. Bild- und Tonaufnahmen

10.1 Einwilligung und Information

Pasito ist berechtigt, im Rahmen von Kursen und Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen.

Mit der Teilnahme am Unterricht erklärt sich jede teilnehmende Person damit einverstanden, dass solche Aufnahmen erstellt und gemäss den nachfolgenden Bestimmungen verwendet werden dürfen.

Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, eine allfällige Begleitperson vor Kursbeginn ausdrücklich über die Regelung betreffend Bild- und Tonaufnahmen gemäss dieser Ziffer zu informieren. Mit Teilnahme am Unterricht gilt die Begleitperson als über die Erstellung und Verwendung von Aufnahmen informiert und erklärt sich damit einverstanden.

10.2 Opt-out

Wer nicht aufgenommen oder fotografiert werden möchte, teilt dies Pasito vor Beginn der Lektion oder Veranstaltung schriftlich mit. Pasito wird diesem Wunsch im Rahmen des Zumutbaren Rechnung tragen; ein vollständiger Ausschluss von Aufnahmen kann insbesondere bei Gruppen- oder Veranstaltungsaufnahmen nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, an denen auch Personen ohne bestehende Vertragsbeziehung teilnehmen können, kann Pasito zusätzlich durch gut sichtbaren Hinweis auf Bild- und Tonaufnahmen aufmerksam machen.

10.3 Umfang der Nutzung

10.3.1 Erstellung von Aufnahmen

Zulässig sind insbesondere Aufnahmen während Kursen und Veranstaltungen, bei denen Teilnehmende im Rahmen des Geschehens erkennbar sein können.

10.3.2 Nutzungsrechte und Bearbeitung

Die Einwilligung ist zeitlich unbeschränkt und umfasst insbesondere die Nutzung der Aufnahmen für digitale Medien (Website, soziale Medien, Newsletter), Printmedien, Werbematerialien, Plakate sowie sonstige aktuelle und künftige Werbe- und Kommunikationskanäle von Pasito.

Diese erstreckt sich auch auf die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Aufnahmen im Rahmen der vorgenannten Zwecke sowie auf deren Bearbeitung, Kürzung, Kombination mit anderem Material, Vertonung, Unterlegung mit Musik oder grafischen Elementen und den Einsatz technischer Verfahren (einschliesslich KI-gestützter Bild- oder Videobearbeitung), sofern dadurch keine persönlichkeitsverletzende Veränderung erfolgt.

Nicht von dieser Einwilligung erfasst sind gezielte Einzelporträts oder Nahaufnahmen, bei denen eine bestimmte Person isoliert hervorgehoben wird (z.B. klassische Porträts oder Headshots). Für solche Aufnahmen ist eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich.

Eine kurze, situationsbedingte Hervorhebung einzelner Personen im Rahmen einer Gruppen- oder Stimmungsaufnahme (z.B. Blick in die Kamera, spontane Geste, kurzer Fokus im Video) gilt nicht als isolierte Hervorhebung.

Wer freiwillig an einer gezielten Video- oder Fotoaufnahme mitwirkt (z.B. Interview oder Testimonial), erklärt damit seine ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung der entsprechenden Aufnahme zu Marketingzwecken.

10.3.3 Grundsätze der Verwendung und Schutzpflichten

Die Aufnahmen werden ausschliesslich zu Marketing- und Kommunikationszwecken von Pasito verwendet.

Die Veröffentlichung kann insbesondere über digitale Medien, soziale Netzwerke und vergleichbare Plattformen erfolgen. Bei einer Veröffentlichung auf solchen Plattformen gelten zusätzlich deren jeweilige Nutzungsbedingungen; Pasito hat keinen Einfluss darauf, in welchem Umfang Plattformbetreiber Inhalte technisch speichern, verbreiten oder weiterverarbeiten.

Ein entgeltlicher Verkauf der Aufnahmen an Dritte ist ausgeschlossen.

Pasito verpflichtet sich, keine sensiblen, entwürdigenden oder offensichtlich unangemessenen Aufnahmen zu veröffentlichen oder weiterzuverwenden.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

10.3.4 Widerruf

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

Bereits erfolgte Veröffentlichungen oder gedruckte Materialien bleiben von einem Widerruf unberührt.

Der Widerruf ist unter genauer Bezeichnung der betroffenen Aufnahmen zu erklären.

Ein Widerruf verpflichtet Pasito nicht zur Entfernung von Archivmaterial oder zur nachträglichen Anpassung bereits gedruckter oder produzierter Werbemittel.

Mit der Veröffentlichung auf digitalen Plattformen unterliegt die weitere Verbreitung den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber; eine vollständige Entfernung oder Löschung kann nicht garantiert werden.

10.4 Eigene Aufnahmen durch Teilnehmende

Teilnehmende können während Kursen und Veranstaltungen Bild- oder Tonaufnahmen zu rein privaten Zwecken erstellen, sofern dadurch der Unterricht oder andere Teilnehmende nicht beeinträchtigt oder gestört werden und die Kursleitung dem nicht widerspricht.

Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige öffentliche Nutzung – insbesondere in sozialen Medien oder auf öffentlich zugänglichen Plattformen – ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung von Pasito sowie sämtlicher erkennbar aufgenommenen Personen zulässig.

Die Einwilligung gemäss Ziffer 10 gilt ausschliesslich für Aufnahmen durch Pasito. Sie gilt nicht für Aufnahmen, die von Teilnehmenden erstellt werden.

Für Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit eigenen Aufnahmen haftet ausschliesslich die veröffentlichende Person; eine Haftung von Pasito ist ausgeschlossen.


11. Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts.

Pasito bearbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Durchführung und Organisation von Kursen und Veranstaltungen sowie zur vertraglich erforderlichen Kommunikation mit Teilnehmenden.

Zu den bearbeiteten Daten gehören insbesondere Personalien (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Angaben zu gebuchten Kursen oder Mitgliedschaften sowie Zahlungsinformationen.

Pasito ist berechtigt, Kontaktdaten zu allgemeinen Werbezwecken (z.B. Newsletter oder Informationen über Kurse, Veranstaltungen oder Angebote) zu verwenden, sofern die betroffene Person dieser Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich und schriftlich gegenüber Pasito zu erklären.

Bild- und Tonaufnahmen im Sinne von Ziffer 10 stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar und werden ausschliesslich auf Grundlage der dort geregelten Einwilligung zu den in Ziffer 10 beschriebenen Zwecken verarbeitet.

Die Datenbearbeitung erfolgt gestützt auf die vertragliche Beziehung, gesetzliche Pflichten oder – soweit erforderlich – eine erteilte Einwilligung. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Datenbearbeitung, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen, sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Pasito einsehbar.

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB und der Datenschutzerklärung voneinander abweichen oder widersprüchlich sein, gehen die Bestimmungen dieser AGB vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

12.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.